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Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Club trägt den Namen "Flash Oldenburger film freunde", im Nachfolgenden "Flash Off" genannt. Der "Flash Off" hat seinen Sitz in Oldenburg. Die Geschäftsstelle befindet sich am Wohnsitz des jeweiligen Clubleiters. Der "Flash Off" ist als Club Nr. 601 dem Bund Deutscher Filmautoren e.V. (BDFA) als Dachorganisation angeschlossen.

 

§ 2 Zweck und Ziele

Zweck des "Flash Off" ist die Förderung und Pflege der Erstellung anspruchsvoller Amateurfilme durch seine Mitglieder. Hauptziel der Clubarbeit ist daher die stetige Verbesserung der handwerklichen und inhaltlichen Gestaltung der Filme seiner Mitglieder. Dazu dient auch die Teilnahme und Mitwirkung an Amateurfilm-Veranstaltungen und -Wettbewerben, insbesondere innerhalb des BDFA. Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Clubs.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des "Flash Off" können natürliche Personen werden, die Amateurfilmer sind oder es werden möchten. Als Amateurfilmer gelten solche Personen, die mit ihrer Filmtätigkeit nicht zum überwiegenden Teil ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Mitgliedschaft muss über die Beitrittserklärung des "Flasch Off" beantragt werden. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen mit Stimmrecht teilzunehmen. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod oder Ausschluss. Der Ausschluss kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, a) wenn das Mitglied mit seinen Beiträgen länger als 6 Monate im Rückstand ist b) bei Verstößen gegen § 2 dieser Satzung c) bei einem schädigenden Verhalten oder Störung des Clubfriedens oder d) wenn die Mitgliederversammlung dies beschließt. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des "Flash Off". Personen, die sich um den "Flash Off" und seine Bestrebungen besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch zur Zahlung von Beiträgen nicht verpflichtet.

 

§ 4 Organe

Die Organe des "Flash Off" sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

 

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des "Flash Off'". An ihr können nur Mitglieder des "Flash Off" teilnehmen. Der Clubleiter lädt zur Mitgliederversammlung ein und ist berechtigt, zu einzelnen Punkten der Tagesordnung auch Sachverständige (ohne Stimmrecht) einzuladen. Mindestens einmal im Jahr findet bis spätestens 28. Februar eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Zu den Aufgaben dieser Mitgliederversammlung gehören insbesondere folgende Angelegenheiten:

a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Clubleiters und der Rechnungslegung
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl der Vorstandsmitglieder
d) Wahl der Kassenprüfer
e) Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr
f) Festsetzung der Beiträge für das kommende Geschäftsjahr
g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
h) Verschiedenes

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des "Flash Off" sie erfordert oder eine solche von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Clubleiter verlangt wird. Zu einer Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 5 Wochen einzuladen. Diese Frist kann dann unterschritten werden, wenn dringende Gründe dies erforderlich machen oder wenn die Mitglieder einstimmig auf Einhaltung von Frist und Form verzichten. Anträge an die Mitgliederversammlung zur Tagesordnung müssen dem Clubleiter mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Solche Anträge müssen Bezug zur Tagesordnung haben. Der Clubleiter muss diese Anträge mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekannt machen. Vorgesehene Beitragsänderungen sind den Mitgliedern des "Flash Off" mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu machen. Die Mitgliederversammlung wird vom Clubleiter oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter geleitet. Bei Verhinderung eines Mitglieds ist zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe möglich. Sie ist an den Clubleiter zu richten. Eine Vollmachtsausübung durch ein anderes Mitglied im Falle einer Verhinderung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung beim Clubleiter. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend oder anderweitig stimmberechtigt vertreten sind. Erreicht die Mitgliederversammlung die Beschlussfähigkeit nicht, muss mit einer Frist von mindestens 3 Wochen erneut eingeladen werden. Die so einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend oder anderweitig stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Entschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen, bei Ausschluss eines Mitglieds oder bei Auflösung des Clubs ist eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen erforder-lich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ein Protokoll zu erstellen und den Mitgliedern zugänglich zu machen. Das Protokoll wird vom Clubleiter unterschrieben. Protokolle der Mitgliederversammlungen sind 10 Jahre aufzubewahren. Protokolle über Satzungsänderungen sind vom Clubleiter zusammen mit der Satzung bis zur vollzogenen Auflösung des Clubs bzw. bis zu einer Neufassung der Satzung aufzubewahren. Bei Vorstandswechsel sind sämtliche Protokolle an den neuen Vorstand zu übergeben.

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

-a) dem Clubleiter
-b) dem stellvertretenden Clubleiter
-c) dem Schriftführer,
-d) dem Kassenwart

Der Clubleiter ist allein zur Vertretung des "Flash Off" berechtigt. Im Falle seiner Verhinderung ist der stellvertretende Clubleiter zusammen mit dem Schriftführer oder dem Kassenwart zur Vertretung des "Flash Off" berechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf jeweils 3 Jahre gewählt und bleibt solange im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Der Vorstand wird geheim gewählt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt einstimmig eine offene Wahl. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt aus, führt die Mitgliederversammlung für den Rest der Wahlperiode eine Ergänzungswahl durch.

 
§ 7 Bekanntmachungen

Alle durch Satzung vorgeschriebenen Unterrichtungen an die Mitglieder sowie sonstige Berichte der Club-Organe werden auf der Homepage des Clubs in der nur für Mitglieder zugänglichen Seite veröffentlicht. Einladungen zu Mitgliederversammlungen und sonstige individuelle Benachrichtigungen können den Mitgliedern auch per e-mail übermittelt werden. Mitglieder, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können beim Clubleiter eine anderweitige Benachrichtigung beantragen.

 
§ 8 Mitgliedsbeiträge, Haushaltswesen

Der vorläufige Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern in einer Summe bis zum 15.Dezember für das folgende Jahr an den Kassenwart zu entrichten. Der endgültige Mitgliedsbeitrag wird auf der ordentlichen Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, eine Aufnahmegebühr für neue Mitglieder festzulegen. Der Kassenwart verwaltet das Vermögen des Clubs, das aus den Mitgliedsbeiträgen, aus Erträgen und sonstigen Einnahmen und aus Zuwendungen gebildet wird, nach den Weisungen des Vorstandes und führt die Clubkasse. Er nimmt alle Zahlungen für den Club gegen seine alleinige Quittung in Empfang und leistet Zahlungen für den Club auf Anweisung des Clubleiters innerhalb der Grenzen des Haushaltsplanes. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat er dem Vorstand einen Kassenabschluss und eine Übersicht über das Club-Vermögen vorzulegen. Verpflichtungen, die über das laufende Rechnungsjahr hinausgehen oder außerhalb der gewöhnlichen Aufgaben des "Flash Off" liegen, kann der Vorstand nur mit Einwilligung der Mitgliederversammlung übernehmen. Einer gleichen Einwilligung bedarf die Verfügung über das Kapitalvermögen des "Flash-Off". Die Mitgliederversammlung bestimmt 2 Rechnungsprüfer, deren Prüfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen ist. Die Rechnungsprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, und zwar in der Weise, dass jeweils ein Prüfer an der Vorjahresprüfung beteiligt war. Eine Wiederwahl der Rechnungsprüfer ist frühestens nach 2 Jahren möglich.

 
§ 9 Clubarbeit

Die Clubarbeit des "Flash Off" bezieht sich in erster Linie auf die Umsetzung von Zweck und Zielen des Clubs gemäß § 2 dieser Satzung. Wesentliches Instrument der Clubarbeit ist die Durchführung regelmäßiger Clubabende. An diesen Clubabenden sollen

  • die Grundbegriffe des filmischen Handwerks
  • die Grundregeln der ästhetischen Bildgestaltung
  • die Grundregeln des dramaturgischen Filmaufbaus
  • die Gesetze des Filmschnitts
  • technische oder sonstige Fragen der Amateurfilmere
besprochen und diskutiert werden. Dieser Teil der Clubarbeit gründet sich im wesentlichen auf einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Darüber hinaus sollen an den Clubabenden Filme von Mitgliedern gezeigt werden. Folgende Kategorien von Filmen kommen dabei in Betracht:
a) Filme, welche für externe Wettbewerbe gemacht wurden oder für solche geeignet sind
b) Filme, welche für interne Wettbewerbe erstellt wurden

c) Filme, die nur der Vorführung im Club dienen sollen, sogenannte Zeigefilme

Die Filme der Kategorie a) und b) sollen kritisch bewertet werden. Die Mitglieder stellen sich ausdrücklich einer solchen kritischen Bewertung, da sie erkennen, dass nur auf diese Weise der Zweck und das Ziel gemäß § 2 dieser Satzung erreicht werden kann. Jedem Mitglied steht allerdings das Recht zu, bei Filmen der Kategorie c) ausdrücklich auf eine Bewertung zu verzichten. Mindestens einmal im Jahr soll ein Clubwettbewerb stattfinden. Termin und Inhalt eines solchen Wettbewerbs sollen mindestens 6 Monate vorher von den Mitgliedern an einem Clubabend vereinbart werden. Die Filme (Kategorie b) werden am Wettbewerbsabend anonym abgegeben und vorgeführt. Der Sieger wird durch geheime Abstimmung durch die anwesenden Mitglieder ermittelt. Der Sieger erhält den --------------------------------------------. Der "Flash Off" kann durch Mitgliederbeschluss besondere Regularien für Vorbereitung und Durchführung solcher Clubwettbewerbe beschließen. Bei der kritischen Besprechung von Filmen sollen weitgehend die allgemeinen Bewertungskriterien für Filme, so wie sie auch vom BDFA für Wettbewerbe gelten, angewendet werden. Für den entsprechenden Ablauf dieser Filmbesprechung sorgt die jeweilige Leitung des Clubabends. Filme der Kategorie a), die zu Wettbewerben auf Landesebene des BDFA gemeldet werden sollen, müssen den Mitgliedern an mindestens 3 Clubabenden zur kritischen Beurteilung präsentiert werden. Der Autor / die Autorin sollte die Verbesserungsvorschläge in den Film einarbeiten und diesen erneut zeigen. Auf Antrag des Autors / der Autorin, der Leitung des Clubabends oder eines anderen Club-Mitglieds wird darüber abgestimmt, ob der Film zur Teilnahme an einem Wettbewerb gemeldet werden soll. Hierüber entscheidet die 2/3 - Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Kosten für die Teilnahme an solchen externen Wettbewerben trägt das Mitglied selbst. Die Mitgliederversammlung kann Ausnahmen hiervon beschließen. Zur weiteren Fortbildung der Mitglieder dienen die Umlauffilme des BDFA oder sonstige externe Filme. Termine, Ablauf und grundsätzliche Inhalte der Clubabende bestimmt der Vorstand. Neben den Clubabenden können Gemeinschaftsfilmprojekte des VCR und Fortbildungsprojekte geplant, gefördert und durchgeführt werden.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Auflösung des "Flash Off" kann nur entsprechend § 5 Abs. 9 dieser Satzung beschlossen werden. Der amtierende Vorstand ist sodann verpflichtet, die Liquidation des "Flash Off" durchzuführen. Im Übrigen bestimmt die Mitgliederversammlung Form und Termine des Liquidationsverfahrens. Das Liquidationsvermögen wird gewichtete mit der Dauer der Clubzugehörigkeit des einzelnen Mitglieds mit den daraus errechneten Prozentsatzes an die einzelnen Mitglieder ausgezahlt.

 

Oldenburg, 01.01.2009

 

Unterschrift des Vorstandes:

gezeichnet Clubleiter Norbert Pollak
gezeichnet stellvertr. Clubleiter Gert Jackerth
gezeichnet Schriftführer Wolfgang Albrecht

gezeichnet Kassenwart Walter Decker

Diese Satzung tritt ab 01.01.2009 in Kraft.